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Vereinbarungen zur Rücknahme von Altgeräten
Hersteller oder Bevollmächtigte (§ 8 ElektroG) sind gemäß § 19 Abs. 1 Elektrogesetz verpflichtet, für Altgeräte, die nicht in privaten Haushalten genutzt werden, eine zumutbare Möglichkeit der Rückgabe zu schaffen und die Altgeräte zu entsorgen. Dieser Verpflichtung kommen wir nach, indem wir beim Verkauf unserer Elektrogeräte die Rücknahme der Altgeräte vereinbaren.
Die Vereinbarungen zur Rücknahme von Altgeräten finden Sie hier zum Download.
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